Die neue VersVermV ist in Kraft

Änderung der Erstinformation notwendig!

Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) wurde am 19.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 20.12.2018 in Kraft.

Das ist neu: Was bisher in § 11 geregelt war, regelt nun § 15. Zudem muss die Erstinformation um die Mitteilung erweitert werden, ob eine Beratung angeboten wird. In Deutschland gilt generell eine Beratungspflicht. Außerdem muss die Art und Herkunft der Vergütung mitgeteilt werden.

Wir haben unseren Impressums- und Erstinformationsgenarator an die neuen Regelungen angepasst. Alle Kunden, die bereits im Vorfeld im Generator die Einstellung getroffen hatten, dass eine Beratungstätigkeit stattfindet und dass diese auf Provisionsbasis erfolgt, können sich zurücklehnen: Für Sie konnten wir die neuen Formulierungen automatisch hinterlegen. In allen anderen Fällen sollten Sie nun tätig werden und die nötigen Angaben ergänzen. In jedem Fall raten wir Ihnen dringend, die Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, die Erstinformation in Ihrer Homepage zu überprüfen.

Um eventuell nötige Änderungen an Ihrem Impressum vorzunehmen, loggen Sie sich in Ihren expertenhomepage- oder digidor-Account ein und wählen Sie im Menü die Rubrik Einstellungen > Rechtliches (bzw. in digidor direkt Rechtliches). Wählen Sie dann Erstinformation aus und klicken Sie auf den Button Angaben im Generator ändern. In Schritt 3 Vermittlerangaben können Sie nun ein Vergütungsmodell auswählen oder eine individuelle Formulierung hinterlegen.


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